Immobilienservice Melzer
Ihre Immobilien- und Hausverwaltung erklärt
was eigentlich Gemeinschaftseigentum  ist. 

Wenn Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kaufen, werden Sie Teil der Gemeinschaft der Wohn­ei­gen­tü­mer­ (GdWE) in diesem Haus. Die GdWE kümmert sich um alle Angelegenheiten rund um das Ge­mein­schafts­ei­gen­tum, aber was ist unter Gemeinschaftseigentum eigentlich zu verstehen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Ge­mein­schafts­ei­gen­tum oder auch Gemeineigentum genannt stellt, das Gegenstück zum Sondereigentum (Ihre eigene gekaufte Wohnung) dar.
  • Ge­mein­ei­gen­tum sind alle die Gebäudeteile, die von der GdWE verwaltet werden oder durch den Beschluss der GdWE zur Verwaltung einem professionellen Verwalter übergeben wurden.
  • Alle Veränderungen, In­stand­hal­tun­gen und In­stand­set­zun­gen am Gemeineigentum werden von der GdWE beschlossen.
  • Die Kosten für Schäden am Ge­mein­ei­gen­tum trägt die GdWE.
  • Fenster und Wohnungstüren dienen dem Schutz und der Sicherheit des Hauses. Außerdem trennen Wohnungstüren das Gemeineigentum vom Sondereigentum. Sie gehören deshalb zum Ge­mein­­ei­gen­tum. Auch Rollläden sind als Ge­mein­­ei­gen­tum einzustufen, da sie das äußere Er­schei­nungs­bild der GdWE beeinflussen.
  • In der Teilungserklärung wird festgelegt ob es sich bei Garagen, Garten und Kellern um Ge­mein­­ei­gen­tum handelt.

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